Betriebliche Altersvorsorge – unser Steckenpferd
Die bAV gilt als das komplexeste Versicherungsthema und viele Arbeitgeber scheuen sich auf Grund von Haftungsrisiken davor es Ihren Mitarbeitern umfassend anzubieten. Als Ihr bAV Berater bringen wir die Problematik der Themen Versicherung, Recht und Steuer für unsere Kunden auf den Punkt und erstellen in Zusammenarbeit mit unseren Partnern nachhaltige Win-Win-Situationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Rechtssicherheit & Haftungsbefreiung – Einfache Verwaltung – laufende Betreuung
Unser Beratungsprozess

Unsere Dienstleistung
Unsere Firmenkunden betreuen wir nicht nur beim Start in das Thema der betrieblichen Altersvorsorge. Wir prüfen selbstverständlich auch bereits getätigte Zusagen und Versicherungen und legen mit einer umfassenden Beratung den Grundstein für eine zukünftige reibungslose Lösung.

Wir schaffen in der bAV eine WinWin Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Vorteile Arbeitgeber
Vorteile Arbeitnehmer
Aktuelles zum Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) tritt zum 01.01.2018 in Kraft. Der Gesetzgeber will hiermit neue Impulse für die betriebliche Altersvorsorge setzen und somit eine stärkere Verbreitung vor allem in klein – und mittelständischen Unternehmen erreichen.
Erhöhung des steuerlichen Rahmens
Der steuerfreie Höchstbetrag der betrieblichen Altersvorsorge nach §3 Nr. 63 EStG wurde zum 01.01.2018 auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erhöht. Sozialversicherungsfrei bleiben jedoch nach wie vor lediglich 4% der BBG.
Zuschusspflicht für Arbeitgeber
Der Arbeitgeber wird in Zukunft verpflichtet, soweit er durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers Sozialversicherungsbeiträge spart, einen Zuschuss in Höhe von 15% des umgewandelten Entgelts in die bAV zu zahlen.
Sozialpartnermodell
Zukünftig wird es dem Arbeitgeber ermöglicht (sofern durch Tarifvertragsparteien festgelegt), eine reine Betragszusage mit seinen Arbeitnehmern zu vereinbaren. Hierbei dürfen die Rentenleistungen in ihrer Höhe nicht garantiert werden und die Einstandspflicht nach §1 Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz entfällt. Abzuwarten bleibt, welche Tarifverträge diese Neuerung tatsächlich vorsehen und wie diese im Einzelnen gestaltet sein werden und ob sich hierdurch für den Arbeitgeber wirkliche Vorteile ergeben.
Förderung für Geringverdiener
Bei Geringverdienern (bis zu 2.200€ Bruttogehalt pro Monat) erhalten Arbeitgeber zukünftig 30% Zuschuss (240-480€ p.a.) für zusätzliche Arbeitgeberbeiträge innerhalb der bAV.
Riester-bAV
Die Sozialversicherungspflicht von Leistungen aus Riester-bAV Verträgen entfällt künftig. Des Weiteren wird die Grundzulage von 154€ p.a. auf 175€ p.a. erhöht.
Freibetrag für die Grundsicherung
Freistellung von der Anrechnung auf die Grundsicherung bei Rentenleistungen aus zusätzlicher Altersvorsorge mit einem pauschalen Freibetrag von 100€. Rentenleistungen die darüber hinausgehen, werden teilweise freigestellt. Der Gesamtfreibetrag beträgt ca. 200€ und wird künftig mit den Rechengrößen der Sozialversicherung angepasst.
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